Kolleg-Kurse
Diese Kurse richten sich an die Öffentlichkeit bzw.die Heim- und Pflegedienstleitungen, die MitarbeiterInnen für die Fortbildung gewinnen möchten.
Die Kolleg-Kurse können Sie  hier belegen.

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  09-20

 Trauerbegleitung

mit Maria Knebel
Dieser Tages-Workshop am 25.6.09  wendet sich auch an Ehrenamtliche im Hospiz oder der Palliativ Care.
 
   09-10   Betreuungskraft
  160 Std. Jahreskurs (20 Tage) für  Ungelernte zum Einsatz in der  aktivierenden Arbeit mit  Demenzerkrankten im Pflegeheim.
Für diesen Kurs können Sie sich voranmelden. 

 
     Der Kurs gliedert sich in:
     Basis- und Aufbaukurs.
     Vorgeschaltet ist ein Orientierungspraktikum von 6 Tagen.
     Weiterhin ist ein 12-tägiges Betreuungspraktikum abzuleisten.
     Krankenpflegehelfer absolvieren eine stark verjürzte Ausbildung.
     Altenpflegehelfer können sich direkt um die Anerkennung bewerben.

Leitung: Roland Heumaier
Dozenten: Gerti Kozlowski, Martin Kreß, Raimund Pousset

Aufgrund der Zahlung des leistungsgerechten Vergütungszuschlags zu den Pflegesätzen an die Pflegeheime,  haben BewohnerInnen einen Anspruch auf Erbringung der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung.

Geeignete Personen für diese aktivierende Tätigkeit stammen aus dem Kreis der Ehrenamtlichen, der Zivis, der Arbeitslosen oder dem Freiwilligen Sozialen Jahr. §3 stellt deutliche Anforderungen an die Ausbildungsinteressenten. Soziale und kommunikative Kompetenz. Psychische Stabilität und Zuverlässigkeit werden ebenso gefordert wie Kreati­vität, würdevoller Umgang und Empathie. 

Die Aufgaben der neuen MitarbeiterInnen in Pflegeheimen, der sog. „Betreuungskräfte“ (BK), ist nach den Richtlinien von §87b(3) SGB XI die Unterstützung von demenzerkrankten Bewohnern bei den Alltagsaktivitäten, mit dem Ziel, die  Lebensqualität der BewohnerInnen zu erhöhen. Dazu führen die BK in enger Absprache mit Pflegefachkräften etwa folgende Einzel- und Gruppen-Aktivitäten durch: Spaziergänge, Ausflüge, Malen, Basteln, Singen usw.  Die BK werden nicht im Bereich der Pflege tätig, sondern dort lediglich unterstützend bei der „unaufschiebbaren und unmittelbaren“ Hilfe,  falls keine Pflegekraft rechtzeitig zur Verfügung steht. Damit dürfen PK nicht im Dienstplan für Pflegetätigkeiten eingeteilt werden, sondern nur im Notfall eng umgrenzt bei der Essensverabreichung, der Kontinenzversorgung, der Lagerung und dem Ankleiden einspringen.

Die neuen BK müssen die erforderliche Qualifikation grundsätzlich vor Aufnahme der Arbeit erlangt haben.

  • Vorab erworbene Kenntnisse,  z.B. in Helferausbildungen, können ange­rechnet werden. Eine abgeschlossene Ausbildung in der Altenpflegehilfe berechtigt sofort zur Tä­tigkeit als BK. Krankenpflegehelfer benötigen noch das Modul 3 (Aufbaukurs).

Die Pflegekassen übernehmen einen Teil der anfallenden Lohnkosten, wobei ein Betreuungsschlüssel von 1:25 angesetzt ist. Auf eine BK kommen also bis zu 25 demenziell erkrankte Bewohnerinnen.